- Kinderreisepass
Erster Ausweis ab der Geburt eines Kindes
- Gültig 6 Jahre – danach kann er bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Zur Erstellung eines Kinderreisepasses muss ein biometrisches Bild des Kindes vorhanden sein.
Das Kind darf ab dem 6. bis zum 10. Lebensjahr unterschreiben, ist aber nicht erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass selbst unterschreiben.
Gebühr: 13,00 EUR
- Personalausweis
Ein Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich.
Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern unter 24 Jahren:
22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
28,80 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Ausweises vorzulegen:
Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter, oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen.
- Reisepässe
Die Gültigkeit von Reisepässen für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre.
Gebühr: 37, 50 Euro
Die Gültigkeit von Reisepässen für über 24-jährige beträgt 10 Jahre.
Gebühr: 60,00 Euro
Der neue Reisepass wird mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen.
Ein biometrisches Bild ist erforderlich.
Vorläufige Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wg. Reiseantritt nicht möglich ist.
Die Eintragung von Kindern, in den elterlichen Pässen, ist grundsätzlich nicht mehr möglich.