Wissenswertes zur Führerschein-Umtauschpflicht

Die neue EU-Richtlinie schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen:

Ist der Führerscheinumtausch Pflicht?
Ja, die EU-Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten, die bis 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine bis 19.01.2033 ersetzen müssen. Der neue EU-Führerschein muss alle 15 Jahre verlängert werden. Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch und für die Führerscheinverlängerung nicht notwendig. Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
 
Umtausch-Fristen:
Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Bis zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht werden
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025


Scheckkarten-
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis Bis zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht werden
1999 bis 2001 19. Januar   2026
2002 bis 2004 19. Januar   2027
2005 bis 2007 19. Januar   2028
2008 19. Januar   2029
2009 19. Januar   2030
2010 19. Januar   2031
2011 19. Januar   2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar   2033


Wo kann ich meinen PKW-Führerschein umtauschen und wie lange dauert eine neue Führerschein-Ausstellung?

Sie können Ihren Autoführerschein bei der Führerscheinstelle oder auf dem Rathaus Ihres aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Normalerweise dauert es bis zu 3 Wochen.

Was ist für den Führerschein-Umtausch notwendig?
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Papiere:

  • das Antragsformular
  • den aktuellen Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto in der Größe 3,5 x 4,5 cm      (Passverordnung)
  • sowie den Personalausweis oder Reisepass

Das Antragsformular zum Führerscheinumtausch erhalten Sie im Rathaus Seekirch oder bequem online auf der Homepage der Gemeinde sowie online beim Landratsamt.