Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch

Nachfolgend finden Sie einen Auszug von Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch.

Grundsteuerhebesätze

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge

Wasser- und Abwassergebühren ab 2024

  • Kanal - Schmutzwassergebühr 1,27 Euro/m3
  • Kanal - Niederschlagswassergebühr 0,42 Euro/m2
  • Klärgebühr - Schmutzwasser 2,65 Euro/m3
  • Klärgebühr - Niederschlagswasser 0,28 Euro/m2
  • Wasserzins inkl. 7 % Mwst. 2,06 Euro/m3
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    Zusammen 6,68 Euro

Hundesteuer

  • 1. Hund: 50,00 Euro
  • 2. Hund: 100,00 Euro
  • Kampfhunde: 420,00 Euro

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung 20,00 Euro
  • Führerscheinantrag 5,10 Euro (hier wird weiterhin ein biometrisches Passfoto benötigt)
  • Gewerbean- Um- oder Abmeldung 10,00 Euro
  • Grundbuchauszug unbeglaubigt 10,00 Euro, beglaubigt 20,00 Euro
  • Führungszeugnis 13,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage!

Ausweisgebühren

Kinderreisepass gibt es seit 01.01.2024 nicht mehr
Erster Ausweis ab der Geburt eines Kindes ist ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Personalausweis

  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern 0 - 24 Jahren:
    22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Reisepass

  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern 0 - 24 Jahren:
    37,50 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    70,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Passfoto jetzt auch im Rathaus möglich

Ab sofort können die Fotos für Ausweise und Pässe auch auf dem Rathaus Seekirch gefertigt werden. Der sogenannte „PintID“ ist von der Bundesdruckerei an das Fachverfahren angeschlossen worden und ermöglicht, das digitale Foto von dort zu übernehmen. Ein Gang zum Fotografen bleibt Ihnen somit erspart. Die Kosten für das Foto betragen 6.- €. Selbstverständlich können Sie auch zum Fotografen Ihres Vertrauens gehen. Dieser muss allerdings die Möglichkeit besitzen, das Foto digital in eine Cloud abzuspeichern wofür Sie wiederum einen QR-Code erhalten, den wir zur Beantragung des Dokumentes benötigen. Papierfotos sind ab sofort leider nicht mehr möglich.

Zur Beantragung von Ausweis oder Pass müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Die Dokumente werden ab dem 6. Lebensjahr mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen. Kinder können ab dem 6. und müssen ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben. Bringen Sie Ihren alten Reisepass oder Personalausweis, alten Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten mit.

Vorläufige Dokumente

Vorläufige Personalausweise oder Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wegen Reiseantritt nicht mehr möglich ist.

  • Gebühren und Gültigkeit Vorläufiger Personalausweis:
    10,00 Euro bei einer maximalen Gültigkeit von 3 Monaten.
  • Gebühren und Gültigkeit Vorläufiger Reisepass:
    26,00 Euro bei einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten.