Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch

Nachfolgend finden Sie die Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch.

Grundsteuerhebesätze

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge

Wasser- und Abwassergebühren ab 2024

  • Kanal - Schmutzwassergebühr 1,27 Euro/m3
  • Kanal - Niederschlagswassergebühr 0,42 Euro/m2
  • Klärgebühr - Schmutzwasser 2,65 Euro/m3
  • Klärgebühr - Niederschlagswasser 0,28 Euro/m2
  • Wasserzins inkl. 7 % Mwst. 2,06 Euro/m3
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    Zusammen 6,68 Euro

Hundesteuer

  • 1. Hund: 50,00 Euro
  • 2. Hund: 100,00 Euro
  • Kampfhunde: 420,00 Euro

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung 20,00 Euro
  • Führerscheinantrag 5,10 Euro
  • Gewerbean- oder Abmeldung 10,00 Euro
  • Grundbuchauszug unbeglaubigt 10,00 Euro, beglaubigt 20,00 Euro
  • Führungszeugnis 13,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage!

Ausweisgebühren

  • Kinderreisepass ab 01.01.2024 NICHT mehr erhältlich
    Kinder und Säuglinge bekommen ab 01.01.2024 einen Personalausweis oder Reisepass.
  • Personalausweis
    Ein Personalausweis kann ab 01.01.2024 ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich. Bei Personen ab 10 Jahren ist ein Fingerabdruck erforderlich.
    Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern unter 24 Jahren:
    22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
    Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.
    Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Ausweises vorzulegen:
    Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter, oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen.
  • Reisepässe
    Die Gültigkeit von Reisepässen für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre. 
    Gebühr: 37, 50 Euro
    Die Gültigkeit von Reisepässen für über 24-jährige beträgt 10 Jahre.
    Gebühr: 70,00 Euro
    Der neue Reisepass wird mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen.
    Ein biometrisches Bild ist erforderlich.

Vorläufige Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wg. Reiseantritt nicht möglich ist.

Die Eintragung von Kindern, in den elterlichen Pässen, ist grundsätzlich nicht mehr möglich.