Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch

Nachfolgend finden Sie einen Auszug von Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch.

Grundsteuerhebesätze

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge

Wasser- und Abwassergebühren ab 2024

  • Kanal - Schmutzwassergebühr 1,27 Euro/m3
  • Kanal - Niederschlagswassergebühr 0,42 Euro/m2
  • Klärgebühr - Schmutzwasser 2,65 Euro/m3
  • Klärgebühr - Niederschlagswasser 0,28 Euro/m2
  • Wasserzins inkl. 7 % Mwst. 2,06 Euro/m3
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    Zusammen 6,68 Euro

Hundesteuer

  • 1. Hund: 50,00 Euro
  • 2. Hund: 100,00 Euro
  • Kampfhunde: 420,00 Euro

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung 20,00 Euro
  • Führerscheinantrag 5,10 Euro
  • Gewerbean- Um- oder Abmeldung 10,00 Euro
  • Grundbuchauszug unbeglaubigt 10,00 Euro, beglaubigt 20,00 Euro
  • Führungszeugnis 13,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage!

Ausweisgebühren

Kinderreisepass gibt es seit 01.01.2024 nicht mehr
Erster Ausweis ab der Geburt eines Kindes ist ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Personalausweis

  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern 0 - 24 Jahren:
    22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Reisepass

  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern 0 - 24 Jahren:
    37,50 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
  • Gebühren und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    70,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild (auch bei Babys)
  • Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Zur Beantragung von Ausweis oder Pass müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Die Dokumente werden ab dem 10. Lebensjahr mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen. Kinder können ab dem 6. und müssen ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.

Vorläufige Dokumente

Vorläufige Personalausweise oder Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wegen Reiseantritt nicht mehr möglich ist.

  • Gebühren und Gültigkeit Vorläufiger Personalausweis:
    10,00 Euro bei einer maximalen Gültigkeit von 3 Monaten.
  • Gebühren und Gültigkeit Vorläufiger Reisepass:
    26,00 Euro bei einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten.