Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch

Nachfolgend finden Sie die Steuern und Gebühren der Gemeinde Seekirch.

Grundsteuerhebesätze

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H.
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
  • für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge

Wasser- und Abwassergebühren

  • Kanal - Schmutzwassergebühr 1,82 Euro/m3
  • Kanal - Niederschlagswassergebühr 0,43 Euro/m2
  • Klärgebühr - Schmutzwasser 1,65 Euro/m3
  • Klärgebühr - Niederschlagswasser 0,22 Euro/m2
  • Wasserzins inkl. 7 % Mwst. 1,00 Euro/m3
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    Zusammen 5,12 Euro/m3

Hundesteuer

  • 1. Hund: 50,00 Euro
  • 2. Hund: 100,00 Euro
  • Kampfhunde: 420,00 Euro

Sonstige Gebühren

  • Kfz-Abmeldung 12,60 Euro
  • Führerscheinantrag 5,10 Euro
  • Gewerbean- oder Abmeldung 10,00 Euro
  • Grundbuchauszug unbeglaubigt 10,00 Euro, beglaubigt 20,00 Euro
  • Führungszeugnis 13,00 Euro

Weitere Gebühren auf Anfrage!

Ausweisgebühren

  • Kinderreisepass
    Erster Ausweis ab der Geburt eines Kindes
    - Gültig 1 Jahr – danach kann er bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
    Zur Erstellung eines Kinderreisepasses muss ein biometrisches Bild des Kindes vorhanden sein.
    Das Kind darf ab dem 6. bis zum 10. Lebensjahr unterschreiben, ist aber nicht erforderlich.
    Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass selbst unterschreiben.
    Gebühr: 13,00 EUR
  • Personalausweis
    Ein Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich. Ab 01.08.2021 ist ein digitaler Fingerabdruck Pflicht.
    Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern unter 24 Jahren:
    22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.
    Kosten und Gültigkeit bei Antragstellern ab 24 Jahren:
    37,00 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.
    Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung des Ausweises vorzulegen:
    Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter, oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen.
  • Reisepässe
    Die Gültigkeit von Reisepässen für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre. 
    Gebühr: 37, 50 Euro
    Die Gültigkeit von Reisepässen für über 24-jährige beträgt 10 Jahre.
    Gebühr: 60,00 Euro
    Der neue Reisepass wird mit Ihrem digitalen Fingerabdruck versehen.
    Ein biometrisches Bild ist erforderlich.

Vorläufige Reisepässe dürfen nur beantragt werden, wenn eine Expresszustellung (innerhalb 48 Stunden) wg. Reiseantritt nicht möglich ist.

Die Eintragung von Kindern, in den elterlichen Pässen, ist grundsätzlich nicht mehr möglich.